DSSC SPORTORDNUNG 2019
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Das DSSC e.V. veranstaltet Vergleichsfahrten mit Zeitmessung über die Distanz von 150 m auf dafür geeigneten Strecken. Je nach Gegebenheiten vor Ort ist eine Verkürzung der Strecke auf 50 m möglich. Es wird gegen einen Zeitindex von 5,50 Sekunden (150 m) bzw. 2,50 Sekunden (50 m) gefahren. Klassenspezifische Indexzeiten sind unter „15. Klasseneinteilung“ aufgeführt. Dies bedeutet ein möglichst genaues Erreichen der anvisierten Indexzeit. Die Vergleichsfahrten werden ausschließlich nach der Sportordnung des DSSC e.V. ausgetragen.
2. FAHRZEUGE
Zu den Starts werden nur einspurige Fahrzeuge zugelassen, die der Sportordnung, insbesondere der Klassendefinitionen, entsprechen. Ausnahmen hiervon bestimmt die Rennleitung nur schriftlich.
Folgende Bedingungen müssen teilnehmende Fahrzeuge erfüllen:
Es muss ein Schalldruckpegel von 94 dB eingehalten werden, der in 3 m Entfernung 50 cm über dem Boden und dem Abgasaustritt zugewandt gemessen wird.
Das Fahrzeug muss so gut wie möglich geräuschgedämmt werden.
Öleinlass- und -ablassschrauben sowie Schrauben von Bremszangen und Gestänge sind mit Zwirbeldraht zu sichern, mit Ausnahme Klasse „Clubsport“.
Es sind geeignete Treibstoffbehälter zu verbauen, die zudem sicher befestigt werden müssen.
Alle Flüssigkeiten, die nach außen gelangen könnten, müssen mit einem Überlaufbehälter gesichert werden (z. B. Kühler, Vergaser, Tank).
Fahrzeuge müssen eine Fußablage aufweisen, sodass die Füße während eines Laufs nicht frei in der Luft hängen. Bei Fahrzeugen, an denen die Fußrasten zusätzlich angebracht sind (z. B. Eigenbauten, Leitern, Dragstern), müssen diese vollständig klappbar sein.
Das Fahrzeug muss über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen verfügen.
Alle Teile am Fahrzeug sind sicher zu befestigen.
Alle sich drehenden Motorteile (Zündung, Variomatiktrieb) müssen ordnungsgemäß abgedeckt sein und dürfen nicht hintergriffen werden können. Nicht geeignete Materialien sind u. a. Papier, Klebeband und Kunststoffe, die zur Splitterbildung neigen. Öffnungen in Abdeckungen dürfen unabhängig von der Form an dem größten zu messenden Maß 12 mm nicht überschreiten. Ausnahmen bilden möglichst genaue Öffnungen für externe Starter sowie werkseitige Lüftungsöffnungen; entfällt der werkseitige E-Starter, muss die Öffnung nicht verschlossen werden.
Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände (die z. B. spitz sind oder herausragen) am Fahrzeug montiert sein.
Lachgasflaschen müssen geschützt innerhalb der Rahmenkonstruktion angebracht sein.
Der Gasdrehgriff muss beim Loslassen wieder in seine Ausgangsposition zurückgehen.
Die Lenkerenden müssen verschlossen sein (z. B. durch Griffe).
Die Mindestbodenfreiheit beträgt 30 mm, mit Ausnahme der Auspuffkrümmer.
Als Kühlflüssigkeit darf nur reines Wasser verwendet werden.
Am Fahrzeug muss ein funktionstüchtiger Zündunterbrecher (Killswitch) vorhanden sein.
Die Mindesthöhe der Reifenflanke beträgt 100 mm, da Zeitmessungen andernfalls fehlerhaft sein können.
Die Treibstoffwahl ist freigestellt. Sollten nicht tankstellenübliche Treibstoffe genutzt werden, ist dies aus Sicherheitsgründen der technischen Abnahme mitzuteilen.
3. TECHNISCHE ABNAHME
Vor jedem Rennen wird eine technische Abnahme durchgeführt, die 2 Stunden vor Rennbeginn anfängt und bis zur Mittagspause geht. Alle Fahrer haben sich in dieser Zeit bei der technischen Abnahme (TA) einzufinden. Sollten unsere Mitarbeiter etwas zu bemängeln haben, muss die entsprechende Änderung ohne Diskussion durchgeführt werden. Ohne erfolgreiche technische Abnahme kann nicht gestartet werden.
Allgemein führt die TA nur eine Sichtprüfung durch und haftet nicht für konstruktionsbedingte oder durch Vorschäden behaftete Sicherheitsmängel an Fahrzeug und Schutzkleidung. Dennoch behält sich die TA vor, Fahrzeuge vom Wettbewerb auszuschließen, die augenscheinlich nicht sicher sind. Die Verantwortung für den Zustand der Fahrzeuge und der Schutzkleidung liegt allein bei den Haltern und Fahrern und nicht bei den zur TA berechtigten Personen oder dem DSSC e.V.
Zusätzlich können stichprobenartige Abnahmen durchgeführt werden zur Kontrolle der Einhaltung bestehender Regeln sowie bei Protest durch einen anderen Fahrer. Der für das Fahrzeug Verantwortliche hat bei einer Motorprüfung selbst, vor den Augen der technischen Abnahme, für die Demontage zu sorgen. Eventuelle Schäden, Dichtungen, Dichtmittel, Betriebsflüssigkeiten, Lager, Werkzeug sowie sonstige Aufwendungen werden vom DSSC nicht ersetzt bzw. gestellt; die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.
Bei Nicht-Einhaltung der Sportordnung kann der Start verweigert und der Fahrer disqualifiziert bzw. von weiteren Rennen ausgeschlossen werden.
4. FAHRER
Alle DSSC-Fahrer, mit Ausnahme der Starter in der Klasse „Clubsport“, verpflichten sich zum Tragen von Motorradschutzbekleidung (z. B. Lederkombi), Integralhelm, Handschuhen und Schuhwerk, das über die Knöchel reicht. Die Verwendung eines Rückenprotektors wird ausdrücklich empfohlen. Die Schutzbekleidung ist Bestandteil der technischen Abnahme.
Der Fahrer muss fahrtauglich sein und in der Lage, die Kontrolle über das Fahrzeug zu halten. Das Mindestalter für die Teilnahme ist 14 Jahre. Fahrer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die verfügbare Verzichtserklärung von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und sie bei der Nennung vorlegen. Eine Ausnahme der Mindestalter-Regelung ist dann möglich, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter vor Ort ist und sein Einverständnis schriftlich erbringt.
Fahrern ohne ausreichende Sicherheitsbekleidung und offensichtlich nicht fahrtauglichen Fahrern wird der Start verweigert. Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist untersagt.
Jeder Fahrer muss auf Verlangen sein Alter mittels Lichtbildausweis belegen können.
5. FÖRDER-MITGLIEDSCHAFT
Die Antragstellung auf eine befristete Fördermitgliedschaft ist vor Ort möglich. Starter ohne Fördermitgliedschaft (Tagesstarter) können ausschließlich in der Clubsport-Klasse teilnehmen.
TAGESFAHRER
Tagesfahrer müssen vor Ort zusätzlich zu dem ggf. anfallenden Eintritt zur Veranstaltung 20,00 Euro Startgebühr pro Fahrzeug entrichten.
FAHRER
DSSC-Fahrer erhalten beim Kauf einer Stage6-Racing-Lederkombi oder einer Scooter-Attack-Lederkombi bei der Scooter-Attack GmbH einen 20%-Rabatt auf den Endverbraucher-Katalogpreis. Außerdem erhalten DSSC-Fahrer günstigere Konditionen bei den Startgebühren und es wird ihnen ermöglicht, alle gefahrenen Zeiten online einzusehen. DSSC-Fahrer bekommen bei Erfolg sowohl Tages- wie auch Jahrespokale vor Ort bei der Siegerehrung überreicht. Sollte an der Siegerehrung nicht teilgenommen werden, verfällt der Anspruch auf einen Pokal.
Die DSSC-Fördermitgliedschaft kostet jährlich einmalig 30,00 Euro. Für die Teilnahme an DSSC-Wertungsläufen ist es ggf. erforderlich, Eintritt auf Veranstaltungen zu entrichten. Die Startgebühr vor Ort beträgt 10,00 Euro; für jedes weitere Fahrzeug bzw. jede weitere Klasse müssen zusätzlich 5,00 Euro entrichtet werden.
6. NENNUNG
Es ist gestattet, dass maximal zwei Fahrer ein Fahrzeug nutzen, wobei sie sich aber getrennt anmelden müssen und nur der schnellere Fahrer in die Wertung eingeht. Das Fahrzeug ist klassengebunden und darf nur in der einen zulässigen Klasse starten. Ausnahme bildet die Klasse „Clubsport“. Es erfolgt nur die Meldung des Fahrers. Jeder eingeschriebene Fahrer kann durch eine neue Nennung als Tagesfahrer in der Klasse „Clubsport“ fahren.
Vorrangig startberechtigt sind DSSC-Fördermitglieder in der/n jeweiligen Klasse(n) ihres/r Fahrzeuge(s).
Nach erfolgreicher technischer Abnahme erhält der Fahrer für Fahrzeug sowie Schutzkleidung eine Abnahmebestätigung auf seinem Prüfbogen. Mit diesem Bogen ist eine Rennanmeldung möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Fahrer 3 Aufkleber mit seiner Startnummer. Die Starnummer muss rechts, links und auf die Front geklebt werden, damit die Startnummer von allen Seiten einsehbar ist. Die Stelle sollte gut sichtbar sowie geschützt vor eventuell austretenden Flüssigkeiten liegen. Die Startnummern für DSSC-Fördermitglieder werden bei jeder Veranstaltung nach erfolgreicher technischer Abnahme neu ausgegeben.
Eine bei der Anmeldung falsch angegebene Klasse führt zum Ausschluss aus der Tageswertung. Daraus resultierend fließen Punkte, die bei der betreffenden Veranstaltung erworben wurden, nicht in die Gesamtwertung ein.
7. VERZICHTSERKLÄRUNG
Jeder Fahrer muss eine unterschriebene Verzichtserklärung einreichen. Bei minderjährigen Fahrern ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Zur Ermittlung des Alters muss jeder Fahrer sicherstellen, sein Alter mittels Personalausweis, Führerschein, Kinderausweis oder Reisepass vor Ort belegen zu können. Die Aushändigung von Start-Etiketten und somit der Start werden ohne zweifelsfrei gültige, unterschriebene Verzichtserklärung verweigert.
Jeder Starthelfer und jede andere Person, die den Vorstartbereich betreten möchte, muss eine unterschriebene Verzichtserklärung einreichen.
Die Verzichtserklärung kann hier heruntergeladen werden.
8. FAHRREGELN
Wenn es organisatorisch möglich ist, starten die Fahrer klassenweise, ansonsten gemischt. Jeder Fahrer hat pro Wertungslauf und Klasse bis zu zehn Starts zur Verfügung. Wird klassenweise gestartet, muss er seine Starts im vorab bekannt gegebenen Zeitfenster für seine Klasse wahrnehmen. Fehlstarts und Fahrtabbrüche werden mitgezählt.
Nach Ende der Wertungsläufe wird ein Shoot-Out-Finale unter den 8 besten (Gesamtzeit) Erstplatzierten aller Klassen ausgetragen. Falls einer oder mehrere der Fahrer nicht am Shoot-out- Finale teilnehmen können, werden die Teilnehmer durch den/die nächstschnelleren Erstplatzierten aufgefüllt. Alle Klassensieger haben sich für das Finale bereitzuhalten. Die 8 Besten werden per Aushang an der Rennleitung bekannt gegeben. Die Fahrer treten im Turniersystem gegeneinander an. Der Gewinner kommt eine Runde weiter. Die jeweiligen Gegner werden ausgelost. Allen Fahrern steht je Shoot-Out-Lauf nur ein Versuch zu. Ein Fehlstart wird als Versuch gewertet, der jeweilige Fahrer scheidet somit aus dem Turnier aus. Sollten beide Fahrer einen Fehlstart machen, wird der Lauf wiederholt. Die Fahrer haben selbständig dafür Sorge zu tragen, am Start anwesend zu sein. Wer an der Teilnahme am Shoot-Out-Finale verhindert ist (z.B. Motorendefekt), hat dies unverzüglich den Verantwortlichen mitzuteilen. Wer nicht rechtzeitig am Start anwesend ist, wird vom Shoot-Out-Finale ausgeschlossen, und der Gegner startet alleine. Im Shoot-Out-Finale ist jedes Fahrzeug und jeder Fahrer nur 1x zulässig. Das Shoot-Out-Finale hat keinen Einfluss auf die Jahreswertung. Der Gewinner erhält einen Pokal.
Der Start erfolgt stehend und über die Signale einer Ampelanlage. Die Ermittlung der Reaktionszeit bzw. eines Fehlstarts erfolgt über Lichtschranken am Start. Am Ziel befinden sich zwei Lichtschranken. Erst die hinterste Lichtschranke ermittelt die Gesamtzeit.
Zwei Fahrer starten gleichzeitig und fahren auf parallelen Streckenhälften bis zum Ende der Strecke. Jeder Fahrer muss mit seinem Fahrzeug auf der Hälfte der Strecke bleiben, auf der er gestartet ist, da sonst keine Messung stattfinden kann. Die Trennung der Streckenhälften wird durch eine mittige Begrenzung (Kabel, Band etc.) durchgeführt. Überfährt ein Fahrer die Begrenzung und behindert somit den anderen Starter, kann der Lauf annulliert werden. Dem Fahrer, der seine Bahn verlassen hat, wird die gefahrene Zeit aberkannt und der Lauf als Fehlstart gewertet. Dem anderen Fahrer wird der Lauf nicht gewertet und ein Ersatzlauf ermöglicht.
Das vorsätzliche Überfahren der Seiten- und/oder Mittellinie führt zur sofortigen Disqualifikation und zum Ausschluss von der Veranstaltung. Im Falle eines Fehlstarts muss die Strecke über die jeweils geltende Rückführung erfolgen.
Im Fahrerlager ist eine benzinresistente und undurchlässige Unterlage Pflicht. Burnouts sind nur auf dafür ausgeschriebenen Flächen erlaubt.
9. TAGESWERTUNG
In die Tageswertung fließen jeweils die besten Ergebnisse aller am Renntag gestarteten Fahrer ein. Die Unterteilung erfolgt klassenweise, getrennt nach Unterklassen. Die Ermittlung der Platzierung erfolgt über die kürzeste Gesamtzeit der Fahrer. Sollte die gefahrene Bestzeit von mehreren Fahrern in den Punkterängen der Gesamtwertung oder unter den ersten 15 Plätzen der Tageswertung identisch sein, erhält der Fahrer die bessere Platzierung, der die Zeit zuerst aufgestellt hat. Stellen zwei gegeneinander fahrende Fahrer eine identische Zeit auf, zählt die zweitbeste Zeit.
10. WERTUNG DSSC-FÖRDERMITGLIEDER
Die Jahreswertung ergibt sich aus der Punktzahl der DSSC-Fördermitglieder in der Tageswertung. Je nach Platzierung werden dabei unten stehende Punktzahlen vergeben. Eine Übertragung der Punkte auf einen anderen Fahrer oder in eine andere Klasse ist nicht möglich.
PUNKTE NACH PLATZIERUNG
Platz ... 25 Punkte
Platz ... 20 Punkte
Platz ... 16 Punkte
Platz ... 13 Punkte
Platz ... 11 Punkte
Platz ... 10 Punkte
Platz ... 9 Punkte
Platz ... 8 Punkte
Platz ... 7 Punkte
Platz ... 6 Punkte
Platz ... 5 Punkte
Platz ... 4 Punkte
Platz ... 3 Punkte
Platz ... 2 Punkte
Platz ... 1 Punkte
Vor dem Beginn der Saison gibt der DSSC e.V. die voraussichtliche Anzahl von Läufen inkl. der voraussichtlichen Sprint-Distanz bekannt sowie die voraussichtliche Anzahl von Streichergebnissen. Die übliche Sprintdistanz beträgt 150m und die Anzahl der Streichergebnisse 0. Streichergebnisse können auch während der laufenden Saison bekannt gegeben werden, wenn z.B. ein Wertungslauf auf Grund höherer Gewalt nicht ausgetragen werden kann. Streichergebnisse fließen nicht in die Gesamtwertung ein. Aus der Anzahl der Läufe abzüglich der Anzahl der Streichergebnisse ergibt sich die Anzahl der Ergebnisse, die in die Gesamtwertung einfließen. Rennen, an denen ein Fahrer nicht teilgenommen hat, werden mit 0 Punkten gewertet. Die jeweils schlechtesten Punkte-Ergebnisse werden gestrichen.
Saison-Gewinner ist derjenige mit der höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen und Korrekturen. Bei identischer Punktzahl entscheidet die beste bei einem Wertungslauf gefahrene Gesamtzeit (also Reaktions- und Fahrzeit).
11. PROTEST
Bei dem Verdacht, dass ein anderer Fahrer gegen die Sportordnung verstößt, hat jedes DSSC-Fördermitglied und jeder Tagesfahrer die Möglichkeit, beim Verein seinen Protest anzumelden. Das Einreichen des Protests ist mit der Zahlung einer Kaution in Höhe von 50,00 Euro verbunden. Erweist sich der Verdacht als richtig, erhält der Protestführer die Kaution zurück. Wird der Verdacht nicht bestätigt, verbleibt die Kaution als Aufwandsentschädigung beim DSSC e.V. Ein Protest muss bis spätestens 30 Minuten nach Rennende angemeldet werden. Ein Protest gilt mit der Abgabe des schriftlichen Protests als angemeldet.
12. SAISON
Die Saison beginnt mit dem ersten und endet mit dem letzten Wertungslauf. Die Ehrung der Saisonsieger findet unmittelbar nach dem letzten Wertungslauf vor Ort statt, sofern nicht anders vom DSSC e.V. bekanntgegeben.
13. WITTERUNGSBEDINGUNGEN / ÄUSSERE EINFLÜSS
ur Austragung eines sicheren und fairen Wettkampfes ist eine trockene und saubere Strecke notwendig. Der DSSC e.V. behält sich das Recht vor, einen Lauf aufgrund der Witterungsbedingungen oder anderer äußerer Einflüsse vor Ort abzusagen bzw. abzubrechen. Der DSSC e.V. behält sich außerdem das Recht vor, eine Veranstaltung aufgrund zu erwartender, widriger Witterungsbedingungen vorzeitig abzusagen.
14. DISQUALIFIKATION / NICHTZULASSUNG ZUM START
Bei Disqualifikation oder Nichtzulassung zum Start vor Ort ist eine Erstattung des Startgeldes bzw. des Fördermitgliedsbeitrages ausgeschlossen, wenn sich die Disqualifikation bzw. die Nichtzulassung zum Start auf die Sportordnung beruft.
15. KLASSENEINTEILUNG
Zur eindeutigen Identifizierung dürfen Zylinder äußerlich nicht verändert werden. Von Werk aus angebrachte Seriennummern, Schriftzüge, Logos etc. müssen vollständig erhalten bleiben und dürfen weder entfernt, lackiert oder überfräst noch mit Strahlgut oder Ähnlichem behandelt werden. Ausschließlich auf freien Flächen dürfen Fräsungen angebracht werden.
Abgeänderte Zylinder, Prototypen, Eigenbauten, Konversionen etc. müssen von der technischen Abnahme abgenommen werden.
16. AUSSCHLUSSVORBEHALT DER RENNLEITUNG
Die Rennleitung behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht dem Geist einer Scooter-Sprint-Veranstaltung entsprechen, ohne Begründung auszuschließen.
17. ÄNDERUNGEN
Der DSSC e.V. behält sich Änderungen jeglicher Art jederzeit vor. Über Änderungen der Sportordnung werden die Fördermitglieder und Fahrer hier informiert.